Was Rechtliches
Was Rechtliches
Hallo Gemeinde
Möchte mich einwenig absichern und haben da einige Fragen!
Ich möchte mal die Situation beschildern.
Meine Freundin war vor einigen jahren verheiratet und die hatten zusammen ein Kind.Wie so üblich ging das zu bruch und sie liessen sich scheiden!
Sie hat das sorgerecht bekommen und er bezahlt ihr ein Betrag x im Monat!
Jetzt nach 10 Jahren findet er das ist zu viel und möchte weniger bezahlen!
Er möchte vor Gericht.
Wie sieht das jetzt aus?Kann er das?
Zu seiner Situation!Er verdient genug und hat Immobilien etc....
Wäre froh um ein paar antworten.
Grüsse
Möchte mich einwenig absichern und haben da einige Fragen!
Ich möchte mal die Situation beschildern.
Meine Freundin war vor einigen jahren verheiratet und die hatten zusammen ein Kind.Wie so üblich ging das zu bruch und sie liessen sich scheiden!
Sie hat das sorgerecht bekommen und er bezahlt ihr ein Betrag x im Monat!
Jetzt nach 10 Jahren findet er das ist zu viel und möchte weniger bezahlen!
Er möchte vor Gericht.
Wie sieht das jetzt aus?Kann er das?
Zu seiner Situation!Er verdient genug und hat Immobilien etc....
Wäre froh um ein paar antworten.
Grüsse
wenn sich seine einkommensverhältnisse nicht massiv verändert haben, wird er kaum einen anwalt finden, der ihm zu diesem schritt raten wird, geschweige denn einen richter der eine senkung der alimente verfügt.
sogar das gegenteil kann der fall sein.
er wäre nicht der erste, welcher nach antrag auf neufestlegung der alimente mehr bezahlen muss. unter umständen kann der richter sogar rückwirkend verfügen.
dann kannst sagen: dumm gelaufen für den kindsvater
sogar das gegenteil kann der fall sein.
er wäre nicht der erste, welcher nach antrag auf neufestlegung der alimente mehr bezahlen muss. unter umständen kann der richter sogar rückwirkend verfügen.
dann kannst sagen: dumm gelaufen für den kindsvater
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- Registriert: 07.12.2004, 08:27
Also so eifach isch das nid, nur will är das findet und usrächnet was är meint miesse z'zahle. Aber dodefür gits für dini Fründin au Berotigsstelle und sunnscht söll är numme emol cho und das vor ere Schlichtigsstell neu uffstelle loh.rynacher hat geschrieben:Weil er behauptet das ein Kind nicht so viel braucht im Monat!
Er hat mal eine grobe Rechnung dargestellt und findet jetzt es sei zuviel.
Obwohl er nicht gerade ein armer Mann ist!
Typische Räpplispalter
Dr Vater vo ere Fründin vo mir hett das au wölle probiere, do isch är aber nit wit cho. Viellicht hilft jo no dä Link do unte
http://unterhaltsrechner.ch/?gclid=CIW2 ... fAod_3-8Uw
Ab einem gewissen Alter des Kindes kann einer Frau eine Teilzeitarbeit zugemutet werden. Ab diesem Zeitpunkt kann der Geldgeber eine Kürzung der Unterhaltszahlungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle ob die Frau arbeiten will oder nicht.
Zudem kann es sein, dass er wie bereitserwähnt geltend machen will, dass die Frau nicht mehr alleine in der Wohnung lebt und daher auch nicht mehr den vollen Unterhalt braucht.
Zu deiner Frage:
Natürlich kann er vor Gericht gehen - ob er Erfolg haben wird kann keiner sagen. Dazu ist das Ganze zu kompliziert. Daher würde ich Dir raten, Euch von einem Experten beraten zu lassen und nicht im FCB-Forum nachzufragen.
Zudem kann es sein, dass er wie bereitserwähnt geltend machen will, dass die Frau nicht mehr alleine in der Wohnung lebt und daher auch nicht mehr den vollen Unterhalt braucht.
Zu deiner Frage:
Natürlich kann er vor Gericht gehen - ob er Erfolg haben wird kann keiner sagen. Dazu ist das Ganze zu kompliziert. Daher würde ich Dir raten, Euch von einem Experten beraten zu lassen und nicht im FCB-Forum nachzufragen.
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**#AF_13 ** #MED_10**
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zahle fürs kind ganz klar! ABER wenn ich seh, dass die alt mit däm gäld sache für sich kauft und nid für dr sohn, würdi au sage, me söll mol priefe ob me das nid söt kürze!Sharky hat geschrieben:Was ist denn das für ein Vater? Also wenn er genug Geld hat, dann soll er gefälligst auch für seine Kinder blechen. So einer würde mich gerade recht kommen. Ich würde ja nichts sagen, wenn er Sozi oder Arbeitslos wäre, oder auch nur 5000.- verdienen würde...
aber grundsätzlich bini iverstande! wenn e kind in d wält setzisch, muesch au drfür ufcho!
Er will ja zahlen aber weniger und dafür gibt's halt manchmal schon Gründe. Es steht ja auch nicht dass er nur für das Kind zahlt sondern wohl eher auch für die Frau ....Sharky hat geschrieben:Was ist denn das für ein Vater? Also wenn er genug Geld hat, dann soll er gefälligst auch für seine Kinder blechen. So einer würde mich gerade recht kommen. Ich würde ja nichts sagen, wenn er Sozi oder Arbeitslos wäre, oder auch nur 5000.- verdienen würde...
Ausserdem waren es ja beide die das Kind "produziert" haben, wieso soll also nur der Mann zahlen ?
Ab einem gewissen Alter des Kindes kann einer Frau eine Teilzeitarbeit zugemutet werden. Ab diesem Zeitpunkt kann der Geldgeber eine Kürzung der Unterhaltszahlungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle ob die Frau arbeiten will oder nicht.
Zudem kann es sein, dass er wie bereitserwähnt geltend machen will, dass die Frau nicht mehr alleine in der Wohnung lebt und daher auch nicht mehr den vollen Unterhalt braucht.
rynacher hat geschrieben: Er bezahlt nichts für die Frau nur für das Kind das jetzt 13 ist.
Man merkt du hast keine KinderKawa hat geschrieben:Er will ja zahlen aber weniger und dafür gibt's halt manchmal schon Gründe. Es steht ja auch nicht dass er nur für das Kind zahlt sondern wohl eher auch für die Frau ....
Ausserdem waren es ja beide die das Kind "produziert" haben, wieso soll also nur der Mann zahlen ?

Viele Frauen geben (müssen praktisch) für ein Kind alles auf, hören auf zu arbeiten, zahlen keine AHV, IV und sonstige Zahlungen mehr. Alles im Sinne einer hoffentlich harmonischen Familie.

- Baslerbueb
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Bis vor ein paar jahren war ich auch immer auf der seite der männer und war nicht immer erfreut darüber wie männer ausgenommen werden.Kawa hat geschrieben:Er will ja zahlen aber weniger und dafür gibt's halt manchmal schon Gründe. Es steht ja auch nicht dass er nur für das Kind zahlt sondern wohl eher auch für die Frau ....
Ausserdem waren es ja beide die das Kind "produziert" haben, wieso soll also nur der Mann zahlen ?
Wenn ich aber das beispiel meiner perle sehe.
Er bezahlt 1100.00 für zwei kinder 6+9 jahre!
Das heisst meine perle muss noch 60% nebenbei arbeiten.
Die kinder sind in dieser zeit bei einer tagesmutter die auch wieder kostet.
Dabei ist er so grosszügig....
Hat er die kinder und sie werden krank das er medis in der drogerie holen muss, bringt er den kassenbon mit und verlangt die kohle zurück!
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- Registriert: 11.03.2005, 17:18
ZGB Art.277
(1) Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Mündigkeit des Kindes.
(2) Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.
ZGB Art. 286 (2)
Bei erheblicher Veränderung der Verhältnisse setzt das Gericht den Unterhaltsbeitrag auf Antrag eines Elternteils oder des Kindes neu fest oder hebt ihn auf.
Beispiele für eine solche erhebliche Veränderung sind:
- Kindsvater steht finanziell nicht mehr auf so gesunden Füssen wie zur Zeit der Festsetzung oder hat nun einen Job mit weniger Verdienst
- die Kinder machen eine Lehre mit einem relativ hohen Lehrlingslohn
Nur aus Spass an der Freud' können die Alimente nicht herabgesetzt werden.
(1) Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Mündigkeit des Kindes.
(2) Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.
ZGB Art. 286 (2)
Bei erheblicher Veränderung der Verhältnisse setzt das Gericht den Unterhaltsbeitrag auf Antrag eines Elternteils oder des Kindes neu fest oder hebt ihn auf.
Beispiele für eine solche erhebliche Veränderung sind:
- Kindsvater steht finanziell nicht mehr auf so gesunden Füssen wie zur Zeit der Festsetzung oder hat nun einen Job mit weniger Verdienst
- die Kinder machen eine Lehre mit einem relativ hohen Lehrlingslohn
Nur aus Spass an der Freud' können die Alimente nicht herabgesetzt werden.
Grundsätzlich gilt:rynacher hat geschrieben:Er möchte vor Gericht.
Wie sieht das jetzt aus?Kann er das?
Wo (k)ein Kläger ist (k)ein Richter.
Er kann also Grundsätzlich alles vor Gericht einklagen, je nach dem wird er halt mehr oder weniger ernst genommen und hat mehr oder weniger Erfolgt.
Wie nun jedoch seine Erfolgsaussichten in diesem Fall aussehen, dazu denke ich ist das Forum definitiv die Falsche Anlaufstelle. Da gibt es professionelle Hilfestellungen etc. Evt. hat die betroffene Mutter eine Rechtschutzversicherung (was sich bei Kindern eh lohnen dürfte), und kann dort einmal anfragen?